Aktenruecken BImSch Antrag 600x400

Wir erarbeiten Anträge gemäß Bundes-Emissionsschutz-Gesetz (BImSch-Anträge). Dies für Biogasanlagen und auch für andere Anlagen. Z. B. haben wir zahlreiche BImSch-Anträge für die Stahlindustrie erarbeitet, meistens waren es Anträge oder Anzeigen für Änderungen. Anträge für wesentliche Änderungen müssen gemäß § 16 BImSch-Gesetz gestellt werden. Sie sind umfangreicher und enthalten auch den Bauantrag sofern einer erforderlich ist. Ein Antrag gemäß § 16 BImSch-Gesetz enthält sämtliche erforderliche Anträge, man spricht hier von einer Konzentrationswirkung. Bei nicht wesentlichen Änderungen genügt eine Anzeige gemäß § 15 BImSch-Gesetz. Hier gilt die Konzentrationswirkung nicht, das heißt, dass z.B. der Bauantrag - wenn einer erforderlich ist – getrennt von der BImSch-Anzeige gestellt werden muss.

Für BImSch-Anträge erstellen wir in der Regel auch die Zeichnungen, die Fließbilder, die meisten Texte, Angaben zu den Emissionen, die Kapitel für VAwS-Anlagen, Abfälle, Abwasser sowie den Bauantrag. Für spezielle Angaben z.B. über Emissions-Prognosen werden Beiträge bzw. Gutachten von entsprechenden Fachbüros herangezogen.

Bei der Erstellung der BImSch-Anträge arbeiten wir eng mit den Behörden zusammen. Dies deswegen, damit keine unnötigen Unterlagen erstellt werden, sondern nur die, die die Behörden haben wollen. Die enge Zusammenarbeit erleichtert und beschleunigt auch das Genehmigungsverfahren.

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