Läger für Pflanzenschutzmittel sind Anlagen für wassergefährdende Stoffe. Bei ihrer Planung müssen - abhängig von den zu lagernden Stoffen und den Lagermengen - aber noch weitere Vorschriften beachtet werden: Technische Regeln für Gefahrstoffe, die Betriebssicherheitsverordnung und Vorschriften für den Brand- u. ggf. Explosionsschutz und ggf. Löschwasserrückhaltung.

Die Planung eines solchen Lagers erarbeiten wir auf der Grundlage einer von Ihnen gelieferten Liste, die die Namen und die Lagermengen der einzelnen Pflanzenschutzmittel enthält. Selbstverständlich schauen wir uns die örtliche Situation bei Ihnen an und besprechen mit Ihnen die Einzelheiten.
Für den Abfüllplatz, auf dem Ihre Pflanzenschutzspritze befüllt wird, haben wir zweckmäßige Lösungen erarbeitet. Auch die Außenreinigung Ihrer Pflanzenschutzspritze kann auf dem Abfüllplatz erfolgen. Wenn Sie es wünschen berücksichtigen wir dies in unserer Planung. Wir unterstützen Sie auch beim Bau des Abfüllplatzes. Die Herstellung der Betonplatte und deren Unterbau ist die Aufgabe eines Fachbetriebs. Von einem Bau in Eigenleistung raten wir dringend ab.

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Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.