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„Anlagen für wassergefährdende Stoffe müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine Verunreinigung von Gewässern nicht zu besorgen ist.“ Die Hauptanforderungen sind Dichtheit und Sicherheit gegen Eindringen ins Erdreich.

Anlagen für wassergefährdende Stoffe bestehen in der Regel aus:

  • Einer flüssigkeitsdichten Abfüllfläche aus Beton oder Stahl, unbeschichtet oder beschichtet
  • Rückhaltevolumen für wassergefährdende Flüssigkeiten
  • Bei Anlagen im Freien: Regenwasserablauf und unterirdische Rohrleitung, dahinter bei abscheidbaren Flüssigkeiten: eine Abscheideranlage , bei nicht abscheidbaren Stoffen: ein Absperrorgan und ein Rückhalteraum.
  • Bei Tankanlagen oft doppelwandige Tanks, seltener einwandige Tanks mit Auffangraum.
  • Rohrleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten, unterirdische Leitungen in der Regel doppelwandig mit Lecküberwachung, oberirdische Leitungen meist einwandig.
  • Sicherheitsarmaturen wie Lecküberwachungen, Überfüllsicherungen, Heberschutzventilen, Absperrarmaturen, etc.
  • Befüll- und Entnahmeeinrichtungen. Entnahmeeinrichtungen auch mit Mengenvorwahl und Datenspeicherung
  • Inhaltsmessgeräten und Durchflussmessgeräten.
  • Pumpen und Steuerungen
  • Be- und Entlüftungseinrichtungen.
  • Bei explosionsgefährlichen Stoffen zusätzliche Schutzeinrichtungen, Schutzabstände und Schutzmaßnahmen.

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