Für Betriebshöfe, auf denen nicht betriebsmäßig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, besteht des öfteren der Wunsch, für das Auftreten von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen Vorkehrungen zu treffen. Der Gesetzgeber fordert dies nicht, jedoch möchten manche Firmen die teuren und ggf. strafrechtlich relevanten Folgen möglichst vermeiden. Hierfür sind Havarieanlagen geeignet. Ihre Ausgestaltung hängt sehr von der betrieblichen Situation ab. Wir planen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen solche Havarieanlagen. In der Regel werden sie in die Regenwasserkanalisation des Betriebshofes integriert.
Ölabscheider für Havarieanlage (Landkreis Wolfenbüttel).
Einbau in Baugrube.